Die aufgeführten Bereifungsmöglichkeiten gelten für Motorräder im Originalzustand mit deutscher Zulassung. Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den Bestimmungen der StVO / StVZO entspricht.
Beachten Sie die Luftdruckempfehlungen des Fahrzeugherstellers. Diese finden Sie in der Betriebsanleitung / im Fahrerhandbuch Ihres Motorrades bzw. auf dem Luftdruckaufkleber am Motorrad.
Michelin übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund der Montage unzulässiger Reifen. Mit dem Download unserer Service-Information, Herstellerbescheinigung und/oder Bisherige Reifenfreigaben erklären Sie, dass Sie den Haftungsausschluss gelesen haben und damit einverstanden sind.
Sie bekommen nun – je nach Sachverhalt – einen, zwei oder drei Download-Buttons für die Reifenfreigabe angezeigt:
• Service-Information: Für Bereifungen in den originalen Reifengrößen stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung.
• Herstellerbescheinigung: Für Bereifungen in abweichenden Reifengrößen stellen wir Ihnen eine Herstellerbescheinigung zur Verfügung. Eine Herstellerbescheinigung dient als Grundlage für eine Begutachtung nach §21 StVZO.
• Bisherige Reifenfreigaben: Gemäß Verkehrsblatt Nr. 15/2019 gelten die bisherigen Reifenfreigaben für Reifen, die bis Ende 2019 hergestellt wurden und längstens bis 01.01.2025.