Gesetzliche Bereifungsvorschriften gemäß der aktuellen Fassung (August 2002) der Straßenverkehrsordnung (STVZO):
An allen vier Rädern des Fahrzeugs dürfen entweder nur Diagonal- oder nur Radial-Reifen montiert werden. Die so genannte Mischbereifung, also eine Kombination beider Bauarten, ist ausdrücklich verboten.
Diese Vorschrift gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen.
Als Mischbereifung gilt nicht die gleichzeitige Verwendung von Reifen verschiedener Hersteller oder die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen, sofern die gesetzlichen Vorschriften bezüglich zulässiger Höchstgeschwindigkeit bzw. Reifentragfähigkeit erfüllt sind.
Ausdrücklich weisen sämtliche Reifenhersteller jedoch darauf hin, dass diese gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen zu spürbaren bis gefährlichen Veränderungen im Fahrverhalten führen können. Die Einsatzgebiete dieser beiden Reifengruppen sind zu unterschiedlich.
Selbst die gleichzeitige Montage von Fabrikaten mehrerer Hersteller kann sich nachteilig auswirken und die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigen - selbst bei identischer Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitskategorie.
Wir empfehlen ausdrücklich, an allen vier Rädern nur Reifen eine Typss desselben Herstellers zu montieren.
Seit dem 1. Oktober 1998 müssen alle neu produzierten Reifen (also Erstausrüstung und Ersatzgeschäft) bauartgenehmigt sein. Die Reifen besitzen ein EU- bzw. ECE-Prüfzeichen.